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- Einführung einer Kulturförderabgabe in Oldenburg - Antrag vom: 24.02.2010
Nächste Sitzung des Kulturausschusses
Sehr geehrtee Herr Schumacher,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Einführung einer Kulturförderabgabe in Oldenburg
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat baldmöglichst einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandssteuer zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbergungsbetriebe an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Die Abgabe soll 1,00 € pro Übernachtung betragen.
Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend für kulturelle Aufgaben, Leistungen und Angebote verwendet werden.
Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich der Rat im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen vor.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
1. eine Einnahmekalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer Abgabe von 1,00 € vorzulegen, 2. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p.a. für die Steuererhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen.
Begründung:
Grundsätzlich ist es laut Artikel 105, Absatz 2a GG Städten und Gemeinden möglich, kommunale Aufwandssteuern zu erheben. Angesichts leerer Haushaltskassen hat sich der Rat der Stadt Köln daher dafür ausgesprochen, eine 5%ige Kulturförderabgabe auf Hotelübernachtungen zu erheben. In der Stadt Weimar besteht bereits seit 2005 eine Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe auf Übernachtungen. Auch in anderen niedersächsischen Städten wie Hannover, Lüneburg und Osnabrück werden Überlegungen in diese Richtung angestellt. Mittlerweile weisen unterschiedliche juristische Auskünfte auf Probleme bei der Erhebung einer prozentualen Abgabe hin, so dass wir eine pauschale Abgabe als leichteren Weg bevorzugen wollen. Da fast die Hälfte der öffentlichen Kulturfinanzierung von den Kommunen geleistet wird, wirken sich fehlende Steuereinnahmen direkt auf die Kulturförderung aus. Die kommunale Kulturförderabgabe soll hier zur Kompensation dienen. Im Rahmen des so genannten „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ der schwarz-gelben Bundesregierung wurde u.a. die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Hotelübernachtungen von 19 % auf 7 % verabschiedet. Ein großer Teil der damit verbundenen Einnahmeausfälle muss von den Kommunen getragen werden, so dass das dadurch entstehende Finanzloch durch diese kommunale Aufwandssteuer zumindest in einem geringen Umfang wieder gestopft werden könne.
Dies soll speziell im Bereich der Kulturförderung geschehen, schließlich käme eine Kulturförderabgabe durch eine Attraktivitätssteigerung des Standortes dem Tourismus und somit auch wieder den Hotels zu Gute. Außerdem hätten Gäste keine Preissteigerungen zu befürchten, sofern die Steuersenkung an die Hotelgäste weitergegeben werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
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